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Das Stiftungsvermögen

Zustiftungen

Durch Zustiftungen können Sie selbst oder andere Personen das Stiftungsvermögen dauerhaft erhöhen. Hierfür ist kein Mindestkapital erforderlich. So können Sie etwa anlässlich von Geburtstagen oder Jubiläen für Ihre Stiftung werben und sammeln.

Vererben

Wenn Sie nicht bereits zu Lebzeiten eine Stiftung gründen können oder wollen, gibt es für Sie auch die Möglichkeit, das Stiftungszentrum als Ihren Erben oder Miterben einzusetzen. Sie brauchen nur das Stiftungszentrum durch Ihr Testament zu begünstigen und Sie sollten angeben, für welchen Zweck Ihr Vermögen bestimmt ist.

Übrigens: Wenn Sie bereits zu Lebzeiten eine Stiftung errichtet haben, können Sie diese auch zum Erben bestimmen oder ein Vermächtnis für sie aussetzen.