Eine Stiftung ist im rechtlichen Sinne ein auf Dauer angelegtes besonderes Vermögen zur Verwirklichung der vom Stifter bestimmten Zwecke. Das Vermögen muss in seinem Bestand ungeschmälert erhalten werden. Es ist sicher und wirtschaftlich zu verwalten und der Ertrag entsprechend dem Stiftungszweck zu verwenden.
Eine Stiftung hat keine Mitglieder oder Gesellschafter, sondern nur ein oder mehrere Verwaltungsorgane. Die Stiftungsaufsicht kontrolliert die Erhaltung des Stiftungsvermögens und die Umsetzung der Stiftungsziele.