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Die Gründung Ihrer Stiftung

Bereits ab einem Kapital von 10.000 Euro können Sie unter dem Dach des Stiftungszentrums diesen Schritt tun – entweder alleine oder zusammen mit anderen. Wenn Sie sich endgültig für eine Stiftung im Stiftungszentrum entschieden haben, legen wir mit Ihnen in einem Treuhandvertrag fest,

  • welchen Namen Ihre Stiftung trägt,
  • wie das Stiftungskapital anzulegen ist,
  • ob und wen Sie als Ihre Vertrauensperson einsetzen wollen. Diese Vertrauensperson kann vorschlagen, wie Ihre Vermögenserträge konkret verwendet werden,
  • ob Sie eine Veröffentlichung wünschen, in welchen Bereichen Ihre Stiftung Hilfe leistet.

Im Regelfall empfiehlt es sich, Ihre Stiftung als rechtlich unselbständige Stiftung zu errichten und das Stiftungszentrum als Rechtsträger mit der Verwaltung zu beauftragen.

Bei einem Stiftungsvermögen von mehr als 50.000 Euro ist die Gründung einer rechtlich selbständigen Stiftung möglich. Zusätzlich zum Treuhandvertrag kann das Stiftungszentrum für Sie eine Stiftungssatzung ausarbeiten, die flexibel an Ihre Wünsche angepasst ist.

Mit der Gründung Ihrer Stiftung wird ein Konto eröffnet und es werden Kriterien für die Anlage des Stiftungskapitals festgelegt. Vorschläge über Kapitalanlagemöglichkeiten unterbreiten wir Ihnen gerne.