Das Stiftungszentrum des Erzbistums Bamberg verwaltet grundsätzlich nur kirchliche und gemeinnützige Stiftungen, die von allen Steuern auf Einkommen und Vermögen und von der Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer befreit sind. Die Steuerbegünstigung wird aber nur dann gewährt, wenn die steuerbegünstigten kirchlichen und gemeinnützigen Zwecke ausschließlich verfolgt werden, wobei die Steuerbegünstigung nicht dadurch ausgeschlossen wird, dass eine Stiftung einen Teil, jedoch höchstens ein Drittel ihres Einkommens dazu verwendet, um in angemessener Weise den Stifter und seine nächsten Angehörigen zu unterhalten, ihre Gräber zu pflegen und ihr Andenken zu ehren.